Amateurfunk in der DDR

Ergebnis der Dissertation - Christian Senne 

Mobirise

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Zusammenfassung und Ergebnis

Die Rahmen- und Organisationsbedingungen für Funkamateure in der
DDR befanden sich in einem Spannungsfeld zwischen Eigenbedürfnissen
der Gruppe und über den Amateurfunk hinausgehenden staatlichen
Interessen. Die nicht freiwillige Zusammenführung der beiden Interessenslagen
innerhalb einer DDR-Massenorganisation führte zu einer dynamischen
Wechselwirkung, die sowohl durch die Auswirkungen externer
Einflüsse, als auch durch innerhalb der Organisation angelegte „konstitutive
Widersprüchlichkeiten“ (Pollack) gekennzeichnet war. Unabhängig
der veränderten ideologischen und gesellschaftlichen Ausrichtung war
dies eine Fortsetzung des Verhältnisses zwischen einem deutschen
Staat und der Gruppe der Funkamateure, dessen Wurzeln in die Zeit des
Kaiserreichs, der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus zurückreichten
und unmittelbar aus den unterschiedlichen Einsatzinteressen
an der Funktechnologie resultierten. So wie in Deutschland immer
das Regal zur Nachrichtenübermittlung in staatlichen Händen lag, so
selbstverständlich wurde die Funktechnologie in diese gesetzliche Regelung
aufgenommen. Wegen militärischer Interessen, der Befürchtung
einer Verlagerung bisheriger Informationskanäle und besonders aus
Angst vor einer massenwirksamen Gegenöffentlichkeit wurden große
Bevölkerungsteile von einem aktiven Zugang zur Funktechnologie ausgeschlossen.
Die ersten deutschen Funkamateure stammten vermutlich aus dem
militärischen Bereich und vermischten sich nach dem 1. Weltkrieg mit
denjenigen, die sich im Zuge der damals weltweiten Faszination an
drahtloser Kommunikation der neuen Technologie zuwandten. Die deutschen
Behörden wurden allerdings wegen des zeitweiligen Verlusts der
Funkhoheit während der Revolution von 1918 in ihrer restriktiven Haltung
gegenüber privaten Funkinteressen bestärkt. Zudem richteten die Funkamateure,
wie die deutschen Behörden, ihren Blick verstärkt auf den US-Funkssektor,
wenn auch in diametraler Interpretation der dortigen Verhältnisse.
Sahen die deutschen Behörden in den USA hauptsächlich das
Chaos im Äther, das selbst vor Störungen staatlicher und kommerzieller
Dienste nicht halt machte, so galten die frühen Freiheiten und die Ameri336
can Radio Relay League (ARRL) als Amateurfunkorganisation den deutschen
Funkamateuren als das Organisationsvorbild schlechthin. Die ARRL
prägte das weltweite Selbstverständnis der Funkamateure durch Standards
in der Funkabwicklung und installierte unter ihrer Führung in Reaktion
auf die US- und der inzwischen Internationalen Regulierung des
Funkwesens Mitte der zwanziger Jahre die International Amateur Radio
Union (IARU) als einen internationalen Dachverband, der mit der Anerkennung
des Amateurfunks als selbständigen Funkdienst 1927 sein weltweiter
Interessenvertreter bei der Internationalen Fernmeldebehörde
(ITU) wurde. Damit einher ging eine selbst herbeigeführte Abgrenzung
von den Rundfunkhörern. Der Amateurfunk beschränkte sich in seinem
Charakter auf eine „Punkt zu Punkt-Verbindung“ unter Gleichgesinnten.
Zum Amateurfunk zugelassen wurde erst derjenige, der den Nachweis
technischer und betriebstechnischer Kenntnisse erbracht hatte.
Die restriktive staatliche Haltung in Deutschland nach dem 1. Weltkrieg
ließ hiesigen Funkamateuren nur zwei Möglichkeiten offen: Entweder
unter einer Art Kollektivlizenz in einen der wenigen damit ausgestatteten,
zumeist bürgerlichen Funkvereinen tätig zu werden, oder aber illegal
ihrer Leidenschaft nachzugehen. Selbst Empfangsamateure bzw. internationale
Rundfunkhörer waren den Behörden suspekt. Über die Vereine
und im noch stärkeren Maße in den Zeitschriften und Publikationen
wurde neben den Empfangsamateuren auch von den Sendeamateuren
eine Lobbyarbeit betrieben, die den Nutzen der Funkamateure für den
Staat durch ein vermeintlich wissenschaftliches, d.h. systematisches Arbeiten
mit den Funkwellen in den Vordergrund stellte. Dies wurde durch
eine anspruchsvolle Aufnahmeprüfung unterstrichen, die von einem
eigenen deutschen Dachverband, dem Deutschen Amateur- Sende- und
Empfangsdienst (DASD), initiiert und durchgeführt wurde. Dieses Verfahren
und die Anstrengungen einer „Beweisführung“ der Nützlichkeit des
eigenen Handelns formte zusammen mit den Einflüssen des US-amerikanischen
Amateurfunkwesens das Selbstverständnis der deutschen
Funkamateure, Teil einer Funkelite zu sein, und bestimmte den gemeinsamen
Nenner innerhalb der Gruppe. Intern differenzierte sich die Gruppe
schon vor dem 2. Weltkrieg nach Schwerpunkten in eine technische,
sportliche und kommunikative Strömung aus. Der Staat sah den eigenen
Nutzen an Funkamateuren allerdings hauptsächlich auf dem militärischen
Sektor, wo ihre Fähigkeit, auch unter schwierigen Umständen eine
Kommunikationsverbindung aufbauen zu können, eine Schlüsselfunktion
bekam. Sie waren es, die wegen ihrer Leidenschaft eine damals noch
sehr fehleranfällige Technologie beherrschten und den großen militärischen
Bedarf an Funkern mit abdecken konnten.

Während der nationalsozialistischen Herrschaft wurden erstmals
Amateurfunkgenehmigungen an Privatpersonen vergeben und die Funkamateure
gleichzeitig umfassend in militärische und paramilitärische Strukturen
einbezogen. Obligatorisch war dabei die Mitgliedschaft im gleichgeschalteten
DASD e.V., ohne dass dieser jedoch eine Monopolstellung
der Ausgabe von Lizenzen bekommen konnte. Vielmehr gab es ein Geflecht
von weiteren Genehmigungen mit militärischem Hintergrund, in denen
der DASD e.V. teilweise nur pro Forma eingebunden war.
Mit dem Untergang des „Dritten Reiches“ sendeten die Funkamateure
wegen des durch die Alliierten erlassenen Funkverbots wieder „schwarz“,
sortierten sich nach dem Eigenverständnis im eigenen System neu und
verfolgten in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) die aus der Zeit
vor 1945 bekannte Parallelstrategie aus illegalem Funken und offiziellen
Organisationsversuchen. So setzten sich die Spannungen und der Kampf
um eine Legalisierung der eigenen gegenüber den staatlichen Funkinteressen
in der SBZ unverändert fort.

Legalisierungsbemühungen erfolgten von einzelnen Funkamateuren
über lokale Behörden, zentral über die Sowjetische Militäradministration
in Berlin-Karlshorst und die neu gegründeten Massenorganisationen.
Das gemeinsame Werte- und Normensystem der Funkamateure stand
dabei außer Frage, zumal es international verankert war. Die Einführung
eines legalen Amateurfunks unter den politischen Bedingungen der SBZ
und frühen DDR wurde jedoch durchaus unterschiedlich durch einzelne
Protagonisten beschritten, blieben aber insgesamt erfolglos. Einige
Funkamateure bezahlten ihren Einsatz mit hohen Haftstrafen. Durch die
in der SBZ und DDR bis 1953 fehlende Regulierung entwickelte sich
eine Eigendynamik außerhalb staatlicher Kontrolle, auch wenn das Ministerium
für Staatssicherheit (MfS) ab 1950 in der DDR versuchte, die
ostdeutschen Funkamateure systematisch zu erfassen und dabei von ei-
nem kollektiven Spionageverdacht der Gruppe ausging. Sicherheitsinteressen
standen vor den Interessen der Funkamateure und sollten es
während der gesamten Zeit der Existenz der DDR bleiben. Allerdings
waren die Funkamateure weder zu Beginn der fünfziger Jahre mit geheimdienstlichen
Mitteln zu kontrollieren, noch hielten Verbote diese von
illegaler Sendetätigkeit ab. Wiederum drohte einem deutschen Staat der
Verlust eines Teils der Funkhoheit, besonders als in der Bundesrepublik
der Amateurfunkdienst 1949 legalisiert und die ostdeutschen Funkamateure
in Teilen durch den bundesrepublikanischen Verein, dem Deutschen
Amateur-Radio Club e.V. (DARC) mitorganisiert und in deren Rufzeichensystem
eingebunden wurden. Die DDR-Staatsmacht musste
schließlich reagieren, um die Entwicklung überhaupt noch kontrollieren
und in einen gewünschten Rahmen kanalisieren zu können. Es zeigt sich
am Beispiel der Funkamateure, dass die planmäßig „von oben“ installierte
Massenorganisation nicht das gesamte Spektrum an Kultur- und
Freizeittätigkeiten der Menschen in der DDR abbildeten, das Phänomen
Amateurfunk zudem nicht mit Verboten und Überwachung bekämpft
werden konnte.

Ein erster Entwurf eines Amateurfunk-Zulassungssystems für die DDR
kam nach bisherigem Aktenstand 1951 aus dem Umfeld des Ministeriums
des Inneren (MdI) und versuchte das tradierte Eigensystem der
Funkamateure mit dem staatlichen Sicherheitsbedürfnis zu koppeln. Der
Plan sah vor, eine erste Amateurfunkverordnung zu erlassen, die den
internationalen Gepflogenheiten und dem Selbstverständnis der Funkamateure
entsprachen, um anschließend in Durchführungsbestimmungen
die zuvor registrierten Funkamateure nach politisch-ideologischen
Kriterien durch einen Zwangsanschluss an eine Massenorganisation
auswählen, kontrollieren und so externe Transfereinflüsse filtern und beobachten
zu können. Das MdI plädierte für den Anschluss an die Kammer
der Technik (KdT), was eine Übereinstimmung mit den Funkamateuren
gebracht hätte, die schon seit Jahren den Amateurfunk unter dem
Dach dieser Massenorganisation zu etablieren versuchten und u. a. in
der KdT-Jena 1951 sogar ein offizielles, landesweit ausgelegtes Amateurfunktreffen
organisierten. Die Umsetzung des Vorschlages des MdI
erfolgte mit geringen Korrekturen etwa zwei Jahre später, allerdings nicht
in der Kammer der Technik.
Dem internationalen Systemkonflikt, der Einbindung der Funkamateure
in ein paramilitärisches System in der Sowjetunion und der zu forcierenden
Militarisierung der DDR-Gesellschaft war es schließlich geschuldet,
dass ein legaler DDR-Amateurfunk 1952 der neu gegründeten Gesellschaft
für Sport und Technik (GST) angegliedert wurde, welche bis 1990
einen Beitrag zur Landesverteidigung in Form von vormilitärischer Ausbildung,
insbesondere der Jugend leisten sollte.

Wären die Funkamateure mit der Angliederung an die KdT wegen der
inhaltlichen Ausrichtung der Massenorganisation einverstanden gewesen,
so verstieß die neu gegründete GST mit ihrer vormilitärischen Aufgabe
gegen das weltweite Selbstverständnis der Funkamateure nach
dem 2. Weltkrieg und geriet zudem mit den pazifistischen Einstellungen
vieler DDR-Bürger in Konflikt. Selbst die treusten Parteigenossen unter
den ersten legalisierten Funkamateuren der DDR wendeten sich gegen
die militärische Ausrichtung der neuen Organisation und bezeichneten
diese als „Fehler“, ohne dies freilich ändern zu können. Gleichzeitig fanden
sich ehemalige Wehrmachtsfunker in der GST als leitende Funktionäre
wieder, so dass ein gewisser militärischer Input durch die älteren
Funkamateure mitgebracht und trotz NS-Vergangenheit in der DDR-Massenorganisation
eingegliedert wurde. Damit befanden sich ältere
Funkamateure in einer ähnlichen Situation, in der sie sich schon in den
dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts befanden, nämlich für militärische
Zwecke eingebunden zu werden, um gleichzeitig einer privaten Leidenschaft
zum Selbstzweck nachgehen zu können. Dabei war es sicherlich
individuell verschieden, inwieweit diese Einbindung als negativ empfunden
wurde, solange das eigene System sich an die militärischen Komponenten
ankoppeln konnte. Diese Einbindung zum Zwecke weitergehender,
militärischer Interessen erfolgte in der DDR einheitlich und monopolisiert
in einer Massenorganisation, die nach den Prinzipien des „demokratischen
Zentralismus“ aufgebaut war. Eine Mitsprache an grundlegenden
Fragen zur Organisationsform der GST und zu ihrem Budget war somit
ausgeschlossen. Jedoch zeigte sich schon zu Beginn des legalen Amateurfunks
innerhalb der GST an der Konsultierung parteitreuer Funkama-
teure, dass Funkamateure und ihr Wertesystem nicht ohne Einfluss in
der neuen Organisation waren, denn der Funkamateur wurde wegen seiner
Fähigkeiten als zumeist „ehrenamtlicher Funktionär“ zur vormilitärischen
Funkausbildung der Jugend benötigt. Auf diese Kenntnisse musste
durch die GST zwangsläufig zurückgegriffen werden, um überhaupt die
von der SED für die GST vorgegebenen und – wie die Studien von Paul
Heider belegen – völlig überzogenen Militarisierungsziele in der speziellen
Funkausbildung erreichen zu können. Die Funkamateure jedoch waren
hauptsächlich nur daran interessiert, möglichst viele der Eigeninteressen
innerhalb der GST verwirklichen zu können. Da sie darüber keine direkte
Entscheidungsgewalt hatten, ergaben sich drei Hauptmerkmale, die das
Spannungsfeld der Funkamateure zu den DDR-Organen und speziell zur
GST bestimmten:

1. Installierung amateurfunkspezifischer Einrichtungen nach internationalen
Gepflogenheiten in Abhängigkeit der institutionellen Entwicklung
der GST.
2. Sicherheitsbestimmungen und Überwachung in Abhängigkeit politischideologischer
Einschätzungen.
3. Vormilitärischen Aufgaben in der Funkausbildung.

Allgemein lässt sich das Ringen um die jeweiligen Interessen und ihre
Gewichtung in den gesetzlichen Amateurfunkverordnungen der DDR
ablesen. Die Betonung von Sicherheitsinteressen, weitergehenden „gesellschaftlichen
Interessen“ und der erlaubten Inhalte von Amateurfunkausstrahlungen
wurden abwechselnd mal stärker und mal schwächer in
den offiziellen Verordnungen ausgeführt. Es gelang den Funkamateuren
in der DDR die für den Betrieb des Amateurfunks notwendigen Strukturen
nachhaltig zu installieren, indem diese in die ideologische Gedankenwelt
und strukturelle Entwicklung der GST eingepasst wurden. Dies
wurde durch „von oben“ eingesetzte Funktionäre vorangetrieben, die als
Funkamateure selbst die Bedürfnisse „von unten“ kannten und diese abhängig
von der Gesamtentwicklung der Organisation und der politischen
Lage realisierten. Dabei wurden sie je nach Grad der Umsetzung der
amateurfunkspezifischen Bedürfnisse auch von der Basis akzeptiert.
Insbesondere in den ersten Jahren des DDR-Amateurfunks existierte in-
nerhalb der GST daher ein „wilder Raum“ (Engler), in dem die Möglichkeiten
und Bewegungsspielräume nur grob umrissen waren und trotz
enger sicherheitspolitischer Erwägungen sowohl Aushandlungs- als auch
Konfliktpotential bezüglich der Installierung der für den Amateurfunkdienst
in der DDR notwendigen Strukturen vorhanden war. So wie die
GST selbst im Aufbau begriffen war, so waren es gleichzeitig die Strukturen
des Amateurfunks als ein Teil der technischen Sportarten innerhalb
der Massenorganisation. Diese Aufbauphase dauerte im Amateurfunk
bis Ende 1961. Bremsend wirkte sich in diesem Zeitraum im Hinblick auf
das Eigenverständnis der Funkamateure aus, dass die GST mit Entscheidungsträgern
sowohl in der Spitze als auch häufig auch vor Ort besetzt
war, die keinerlei Vorstellungen vom Amateurfunk und seinen Zielstellungen
hatten. Dies hemmte die Entwicklung und drückte sich explizit
in den geringen Zulassungszahlen zum Amateurfunk aus. Vor Ort wurde
der Nachrichtensport häufig nur nebenbei durch GST-Funktionäre anderer
Bereiche mitbetreut. Funkamateure hatten es schwer, zum Aufbau
lokaler Strukturen eine Unterstützung durch die GST zu erhalten, denn
ihre Sportart war verglichen mit anderen Bereichen in der Organisation
stets einer der kleinsten. Eine Mittlerfunktion bekamen in diesem Zusammenhang
die GST-Zeitschriften. Hier wurden zumeist anhand von
Beispielen nicht nur Mängel an der Basis beschrieben, sondern ebenfalls
Unzufriedenheit mit der Anleitung der jeweiligen Abteilung im Zentralvorstand
angesprochen.

Es setzte sich ein System zur Erlangung der Amateurfunkgenehmigung
durch, das eine vormilitärische Funkausbildung mit Voraussetzungen
im Sinne der Funkamateure kombinierte. Vormilitärische Funkabzeichen
beinhalteten dabei Grundkenntnisse, z.B. in Morsetelegrafie, die
zur Erlangung einer Amateurfunkgenehmigung für Kurzwelle ebenfalls
vorausgesetzt wurden. Erst danach schloss sich über die Teilnahme zuerst
als Hörer der Weg zur aktiven Betätigung als Funkamateur an. Dies
war, wenn auch unter neuen ideologischen Rahmenbedingungen eine
Fortsetzung des bekannten Systems. Die Sendegenehmigung selbst –
und das war im Gegensatz zur Bundesrepublik eine Besonderheit im
DDR-Amateurfunk – war zuerst als Mitbenutzer an Klubstationen vorgesehen,
auch wenn teilweise wieder wegen des Mangels an Funkamateu-
ren Einzelgenehmigungen zum Errichten und Betreiben von Amateurfunksendern
direkt an Personen ausgegeben wurden. Der Bedeutung
des Kollektivs für den Aufbau des Sozialismus entsprach in der DDR die
Bedeutung der Klubstation als traditionell gemeinsamer Bezugspunkt der
Funkamateure. Sie war die Sozialisierungsinstanz des Amateurfunks,
aber auch der GST, wenn beispielsweise Belehrungen auf der Tagesordnung
standen. Es kam bei dieser ideologischen Komponente jedoch
auf die Gemeinschaft vor Ort an, inwieweit die Gruppe bzw. ihr Leiter
dafür empfänglich war. Gleiches gilt auch für die staatliche Infiltration
durch das MfS und die weitergehenden Aufträge im vormilitärischen
Sinne. Amateurfunkklubstationen wurden unabhängig ihres Standortes
als GST-Einrichtung deklariert und mit einem Sicherheitsregelwerk versehen,
das Funkgeräte analog einer Waffe in einem eigens dafür vorgesehenen
Raum unter Verschluss hielt. Das Auswahlverfahren bei der Lizenzprüfung
wie der Zugang zu Funkgeräten in der Klubstation wurde so
gestaltet, dass Nicht-Befugten, aber auch politisch nicht-genehmen
Leuten der Zugang zu Sendeananlagen bzw. zur Amateurfunkgenehmigung
verwehrt wurde. Einzelgenehmigungen, die ein Errichten und Betreiben
einer Sendeanlage – auch in der eigenen Wohnung – erlaubten,
wurden im Laufe der Zeit nur noch zentral, d.h. nach Besuchen einer
zentralen Schulung, ausgegeben, deren Lehrplan militärische Komponenten
sowie amateurfunkfremde, gesellschaftliche Fragestellungen beinhaltete.
Letztendlich war jedoch die Klubstation die Keimzelle und die
Basis des DDR-Amateurfunks, deren Tagesablauf durch das Selbstverständnis
der Funkamateure geprägt wurde.

Das eigene internationale Selbstverständnis der Funkamateure erwies
sich als recht resistent gegenüber Umdeutungsversuchen im Sinne der
politisch-ideologischen Ausrichtung der GST. Die GST-Führung legte
sich in den fünfziger Jahren in Übereinstimmung mit dem allgemeinen
Sportwesen darauf fest, das „Nursportlertum“ und den fehlenden „aktiven
Klassenstandpunkt“ zu beseitigen. Dies blieb bis zum Ende der DDR
ähnlich, auch wenn das „Nursportlertum“ schon Ende der fünfziger Jahre
in der GST als offiziell „überwunden“ galt. Der Funkerfreund der Bundesrepublik
war laut GST-Führung eben nicht nur „unpolitischer“ Funkamateur,
sondern gleichzeitig ein verlängerter Arm der „subversiven und ag-
gressiven Machenschaften des imperialistischen Klassenfeindes“. Die
„Logik“ des Klassenkampfes und die Einbindung der eigenen Funkamateure
in das staatliche System der Landesverteidigung wurde auf die
Bundesrepublik übertragen, wobei die Verteidigung der „friedlichen sozialistischen
Errungenschaften“ gegenüber denen per se als „aggressiv“
postulierten Vorgehensweise der anderen Seite zwangsläufig seinen
Niederschlag im Amateurfunkwesen finden musste. Das Ziel eines einheitlichen
Eigen- und Feindbildes funktionierte bei den Funkamateuren
nur eingeschränkt, denn trotz exklusiv postulierter „Grundwahrheiten“
und alleinigem Bewertungsrecht aktueller Ereignisse und damit einhergehenden
Erziehungsversuchen konnte eine selbstständige Prüfung dieser
Aussagen durch den einzelnen Funkamateur nicht verhindert werden. Im
Gegensatz zu der politischen Führung der beiden deutschen Staaten
und den nur auf das notwendigste beschränkten Kontakten der GST als
staatlich kontrollierter Interessensvertreter zum bundesrepublikanischen
DARC, war die Verbindung der einzelnen Funkamateure beider deutschen
Staaten privat untereinander nämlich nie abgebrochen bzw. wurde
durch jüngere Funkamateure sogar als Privileg empfunden. Durch den
„Punkt zu Punkt-Charakter“ war dieser Kontakt stets persönlich und
weniger durch Institutionen, als durch gemeinsame private Interessen
bestimmt. Eine Funkabschottung war analog dem Rundfunk- und Fernsehbereich
nicht möglich, denn Funkwellen machen nicht vor physischen
Barrieren halt. Da nutzte es nur wenig, dass die GST dem westdeutschen
DARC seine Selbstdarstellung als „unpolitischen Verband“ wegen
der NS-Vergangenheit einzelner Mitglieder und dem Alleinvertretungsanspruchs
der deutschen Funkamateure bei der IARU stetig vorhielt, denn
die gemeinsame Vergangenheit, Sprache und das eigene Wertesystem
prägte weiterhin die persönliche Identität eines Großteil der deutschen
Funkamateure. Bei den Angriffen auf die westdeutschen Amateurfunkinstitutionen
wurde dabei in der GST stets unterschlagen, dass in der Bundesrepublik
eine Zwangsanbindung an eine Organisation nicht vorhanden
war, um seinem Hobby nachzugehen.

In den fünfziger Jahren war für das MfS ein Funkamateur zudem per
se spionageverdächtig. Zwar gab es wegen der Spionagevorwürfe zahlreiche
Verhaftungen in der DDR, inwieweit der Amateurfunk allerdings
als „verlängerter Arm“ der feindlichen Aktivitäten diente, konnte das MfS
nur punktuell und erstmalig im größeren Rahmen durch die Tätigkeiten
der bundesrepublikanischen Funkamateure während des Ungarn-Aufstandes
1956 beweisen, ohne dabei die ideologisch abgeleiteten Postulate
durch empirische Befunde allgemeingültig untermauern zu können.
Was das MfS vorfand, waren Einzelfälle, zumal das Ministerium in den
fünfziger Jahren mit dem Aufbau der eigenen Strukturen und der Anwerbung
geeigneter Mitarbeiter zur Überwachung der Funkamateure beschäftigt
war. Dieser Prozess ging nur schleppend voran und dauerte auf
dem Sektor Amateurfunk bis in die siebziger Jahre hinein.

Strukturell war für die Funkamateure innerhalb der GST nach dem II.
Kongress der Organisation ab 1960 der Weg zur Gründung einzelner
Sektionen in den Sportarten frei. Dies wurde von den Funktionären unter
den Funkamateuren zum Anlass genommen, einen zwei Jahre zuvor
abgelehnten Antrag nochmals einzureichen, nämlich den zur Gründung
der Radioklubs, einerseits als Zentren des Radiosports in den Bezirken,
sowie andererseits in Form des Zentralen Radioklub der DDR als
oberste Repräsentanz. Die Entstehung der Radioklubs Anfang der sechziger
Jahre bildet den Abschluss der Aufbauphase des DDR-Amateurfunks.
Der zentrale Radioklub in Berlin und insbesondere das Haus des
Radioklubs war einerseits Dienstleister und trieb Neuerungen für den
Amateurfunk der DDR durch diverse Gremien voran, war andererseits
aber auch Kontrollinstanz unter der Anleitung der Abteilung Nachrichten
beim Zentralvorstand der GST. Vor Ort, d.h. nun insbesondere auf Bezirksebene
und den dortigen Radioklubs, war der einzelne Funkamateur
aber weiterhin abhängig von den jeweiligen ortsansässigen Funktionären,
auch wenn es speziell für den Nachrichtensport eigene „Instrukteure“
gab.

Die vormilitärische Ausbildung kam während der Aufbauphase und
Ausbauphase des Amateurfunks bzw. Nachrichtensports nur sehr
schleppend in Gang und blieb stets hinter den hohen Erwartungen der
Führung zurück. Die hierzu in der Untersuchung exemplarisch geschilderte
Situation in Torgau stellte eher eine Ausnahme dar. Offensichtlich
zeigte sich in Torgau, dass die Abwesenheit von Funkamateuren bei der
Sozialisierung einer neuen Generation im Sinne der gewünschten ideo-
logischen GST-Erziehungsziele zwar hilfreich war, allerdings gesamtorganisatorisch
das blieb, als das es dargestellt wurde, nämlich ein Musterkreis
und somit ein Einzelbeispiel, an dem sich andere Kreise ein Vorbild
nehmen sollten. Dafür kam der Torgauer-Amateurfunk nur sehr
langsam zum Erfolg, obwohl dies das erklärte Ziel der jungen Mitglieder
der dortigen GST war. Wegen der fehlenden Funkamateure vor Ort ging
für die jungen Funkinteressierten der Weg nur über den vormilitärischen
Nachrichtensport, was von den Funkamateuren in anderen Kreisen eher
skeptisch beurteilt wurde. In Torgau zeigte sich zudem ein massives
Problem, mit dem die GST insbesondere dann zu kämpfen hatte, wenn
besonders junge Ausbilder dem Hauptziel der Organisation entsprachen
und sich langfristig in der Nationalen Volksarmee verpflichteten. Diese
fehlten der GST als Ausbilder vor Ort, was häufig zum Zusammenbruch
des kleinen Bereichs des Nachrichtensports führte.

Allgemein versuchte die GST ab den sechziger Jahren durch organisationstechnische
Maßnahmen den Druck auf die Funkamateure bezüglich
der „gesellschaftlichen Aufgaben“ zu erhöhen. Dabei war sie aber
stets bedacht, gleichzeitig einen weitergehenden Nutzen für die Funkamateure
zu schaffen, um durch dieses Mischkonzept die Verzahnung
des Amateurfunks mit der vormilitärischen Komponente der Organisation
zu erreichen. In der Untersuchung wurde dies u. a. anhand der „Organisationsaufträge“
geschildert, die eine Auswahlmöglichkeit beinhalteten,
in denen nicht nur Vormilitärisches, sondern auch amateurfunkbezogene
Aufgabenstellungen zu finden waren.

In mehrfacher Hinsicht entwickelte sich das Jahr 1968 zu einem
Schlüsseljahr für die Funkamateure und die GST. Die Dominanz der Nationalen
Volksarmee über die Gesellschaft für Sport und Technik wurde
im Zuge des IV. Kongresses der GST durch einen nochmals verschärften
Militarisierungskurs deutlich und in den Statuten festgeschrieben.
Diesem Kurs fielen u. a. die Bezirksradioklubs zum Opfer, um stärker die
Ausbildungsziele der Organisation in den Vordergrund zu rücken. Die
Ereignisse in der CSSR zementierten im Herbst 1968 die MfS-Sichtweise
auf den Amateurfunk für die kommenden Jahrzehnte und führten
zu einem massiven Ausbau der allgemeinen Funküberwachung. Dies
mündete schließlich zu Beginn der siebziger Jahre in der Gründung einer
eigenen Abteilung zur Funkabwehr. Mit der Bündelung der Funküberwachung
in der Abteilung III ging die konspirative Durchdringung der Funkamateure
an allen Schlüsselpositionen der GST und Amateurfunkklubstationen
einher, zuerst durch Gesellschaftliche Mitarbeiter Sicherheit,
sowie in der Folgezeit durch Informelle Mitarbeiter des MfS. Es waren
aber weiterhin singuläre Ereignisse, die für das MfS Beweis für die vermeintlich
subversive Tätigkeit des bundesrepublikanischen Feindes war
und zur Rechtfertigung des eigenen Ausbaus der Überwachungsstrukturen
im Amateurfunkbereich herhalten mussten. Aus der Situation in Ungarn
1956 hatten die Sicherheitsbehörden 1968 allerdings gelernt und
ein Funkverbot für die Funkamateure während des CSSR-Aufstandes
angeordnet. Nach 1968 entwickelte das MfS eine Dominanz, die in postalischen
und den schließlich zu späterem Zeitpunkt in den achtziger
Jahren selbst GST eigenen Überwachungsinstanzen nur einen verlängerten
Arm des eigenen Ministeriums sah. Alle Anträge auf Zulassung
zum Amateurfunk wurden durch die Strukturen der neu für die Funkabwehr
gegründeten Abteilung III bzw. späteren Hauptabteilung III geschleust,
wo sich eine Unterabteilung ausschließlich mit dem Amateurfunk
beschäftigte. Neben der Ätherüberwachung durch MPF durch eigene
Strukturen kamen mehr als zwei Drittel aller Informationen von den
Funkamateuren selbst, wobei ein Grund für die Mitarbeit beim MfS und
das Ausspitzeln des eigenen Funkkollegen sowie eine Einschätzung des
Wertes der Informationen für das MfS anhand der Akten nicht geklärt
werden konnte.

Es unterstreicht die Dynamik in der Entwicklung auf dem Gebiet des
Amateurfunkwesens selbst unter den Bedingungen von konstitutiven Widersprüchlichkeiten,
dass einerseits im Zuge des IV. GST-Kongresses
1968 von den Amateuren befürchtet wurde, mit dem Amateurfunk ginge
es nun zu Ende, anderseits sich trotz des verstärkten Militarisierungskurses
der eigenen Organisation eine vorsichtige Abgrenzung von militärischen
Aufgaben der Funkamateure unter Federführung des Radioklubs
der DDR als Zentrale gelang. Politisch wurde von den Funktionären unter
den Funkamateuren im Radioklub der DDR nach dem IV. Kongress
der GST damit argumentiert, den Alleinvertretungsanspruch des westdeutschen
Verbandes im Weltverband nur mit einem IARU-Beitritt
durchbrechen zu können. Gleichzeitig ermöglichten die Beitrittsversuche,
sich innerhalb der GST-Spitze aus dem unmittelbaren nachrichtensportlichen
bzw. militärischen Umfeld zu lösen und ausschließlich für den
Amateurfunk zuständige Gremien zu installieren. Weiterhin ausgeschlossen
waren Grundsatzentscheidungen, obwohl es subjektiv in der Erinnerung
der Beteiligten große Gestaltungsspielräume gab, was die Organisation
und die Durchführung von amateurfunkspezifischen Dingen betraf.
1975 gelang es schließlich, Mitglied der IARU zu werden. Dies war abhängig
von der internationalen Beziehung der beiden deutschen Staaten
und kam erst nach dem Grundlagenvertrag der beiden deutschen Staaten
zustande. Die organisatorische Entfaltung des Amateurfunks erreichte
mit dem Beitritt des Radioklubs der DDR in die IARU seinen Höhepunkt.
Er war nun gefestigt, auch gegenüber sicherheitspolitischen Bedenken
im MfS. Ab Mitte der siebziger Jahre ging es daher nicht mehr um die
Frage nach der Existenzberechtigung des Amateurfunks an sich, sondern
nur noch um seine möglichst umfassende Kontrolle. In der Phase
der Annäherung der beiden deutschen Staaten drückte sich dies sowohl
in der Furcht vor direkten Begegnungen mit westdeutschen Funkamateuren,
sowie im unerlaubten Einschleusen elektronischer Bauteile durch
die Besucher aus. Die politische Öffnung nach außen ging daher mit
einer noch stärkeren Überwachung nach innen einher, die ideologisch
mit der Annahme zu einem sich „auf den ideologischen Sektor verlagerten
Klassenkampf“ begründet wurde. Im Bereich des Amateurfunks
wurde dieser neuen Bewertungslage dadurch entsprochen, indem die
Strukturen des MfS und die Basis der Informellen Mitarbeiter stetig ausgebaut
und an allen Schlüsselpositionen in der GST solche Mitarbeiter
positioniert bzw. gewonnen wurden. Dabei befand sich das MfS auf einer
ideologisch präfigurierten Suche nach Bestätigungen der Grundwahrheiten,
welche empirisch eine nur geringe Entsprechung fanden. Es entsprach
der MfS-Logik und Teilen der GST-Führung, darin nicht eine
Widerlegung der eigenen Annahmen zu sehen, sondern vielmehr von
einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Das MfS konnte im Bereich Amateurfunk
nie „vorausschauend“ arbeiten, sondern lief aktuellen Entwicklungen
stets hinterher.

Die vorsichtige politische Öffnung der DDR und ihre Entsprechung im
Amateurfunkbereich hatten eine weitere Ausdifferenzierung der Strukturen
an der GST-Spitze zur Folge, um der neuen internationalen Anerkennung
der DDR Rechnung zu tragen. In der Amateurfunkverordnung
von 1977 wurde nur noch von „organisatorischer Zusammenfassung“ der
Funkamateure in der GST gesprochen und bis 1982 die beiden Aufgaben
der GST im Bereich Amateurfunk und vormilitärischer Nachrichtensport
weiter institutionell getrennt. Das Haus des Radioklubs wurde als
zentrales Objekt der GST organisatorisch vom Zentralvorstand getrennt,
wenn auch weiter von diesem angeleitet. Zwei unabhängige Kommissionen
mit jeweils zahlreichen Unterreferaten behandelten zudem unabhängig
voneinander die jeweiligen Belange des Nachrichtensports und
Amateurfunks.

Trotz dieser Ausdifferenzierung in den Strukturen blieben die ideologischen
Prämissen die alten. Dies spiegelte die Situation vor dem VII.
Kongress der GST wider, in Folge dessen eine Bestätigung und endgültige
Zementierung der „Grundwahrheiten“ erfolgte. 1982 wurde so nach
Verabschiedung des neuen Wehrgesetzes in der DDR die „ideologische
Schraube“ in der GST noch einmal gedreht und dabei aus heutiger Sicht
letztendlich überdreht. Die GST wurde Träger der vormilitärischen Ausbildung
mit „gesellschaftlichem Auftrag“ und fungierte auf diesem Gebiet
als Vorbereiter und Warteraum zur NVA, sowie für Reservisten als weitergehendes
Betätigungsfeld nach dem Ausscheiden aus der Armee. Im
Bereich Nachrichtensport und Amateurfunk wurden die einzelnen Kommissionen
im Radioklub wieder zu einer zusammengefügt. Dabei wurde
die relative Unabhängigkeit des Hauses des Radioklubs nicht angetastet.
Gleiches gilt für die von Funktionären als subjektiv empfundenen Freiheiten
in Gestaltungsdingen des Amateurfunks, auch wenn die Funkamateure
und die Nachrichtensportler trotz einer Trennung der jeweiligen
Stellvertreter des Vorsitzenden der GST im ZV nicht mit einem eigenen
Stellvertreter vertreten waren.

Was offiziell den „Doppelcharakter“ der GST als eine Freizeit- und militärische
Organisation ausdrücken sollte, fand nur im Zentralvorstand
seine Entsprechung. Denn vor Ort wurden die Strukturen meist nur auf
dem Papier geändert. So bewirkte 1987 die Gründung von einzelnen
Sportverbänden innerhalb der GST, so dem Radiosportverband (RSV)
für die Funkamateure und Nachrichtensportler, nur wenig Veränderung,
denn an der konstitutiven Widersprüchlichkeit und der militarisierten Freizeitbetätigung
ohne grundlegende Mitsprache der Mitglieder änderte
auch die letzte Strukturreform der GST nichts. Für die Funkamateure vor
Ort veränderte sich somit seit den siebziger Jahren organisatorisch nichts
Wesentliches mehr.

Die Dominanz sicherheitsrelevanter Dinge fand einen erneuten Niederschlag
in der Amateurfunkverordnung von 1986. Einmal mehr wurde
der Nachrichteninhalt in Amateurfunkgesprächen auf Dinge im ursächlichen
Zusammenhang mit dem Amateurfunk begrenzt. Amateurfunkgenehmigungen
wurden nur noch auf fünf Jahre Laufzeit ausgestellt, um
dann noch einmal eine weitere Sicherheitsüberprüfung durch das eigene
Ministerium durchführen zu können. Das MfS sah in den Funkamateuren
immer noch nicht die gefestigten sozialistischen Persönlichkeiten, die sie
eigentlich wegen eines umfassenden Durchleuchtens durch die eigene
Organisation und durch die Erziehungsmaßnahmen der GST hätten sein
sollen. Der Ausbau der MfS Strukturen im Bereich Funk war auf den
Amateurfunk bezogen zu dieser Zeit hauptsächlich ein Selbsterhalt des
Ministeriums, denn offizielle Daten der Funkkontrolle zeigten äußerst
disziplinierte Funkamateure im Sinne der Vorschriften. Viele bundesrepublikanische
Funkamateure wussten ebenfalls von der besonderen
Lage in der DDR und verhielten sich bei Gesprächen dementsprechend
zurückhaltend. Die DDR-Funkamateure gingen Provokationen aus dem
Weg, indem sie einfach das Gespräch beendeten. Selbst nach der verschärften
Verordnung zum Amateurfunk von 1986 gelang es den „Vollblutamateuren“
unter den Funktionären in der Folgezeit wieder, einige
Sicherheitsbestimmungen zu lockern und andere Vorgaben durch Durchführungsbestimmungen
zu dehnen, ohne aber den Paragraphen in der
Verordnung entschärfen zu können. Erst 1988 waren einige kritische
Anmerkungen im Zuge einer Selbsteinschätzung des MfS zu lesen, die
eine allgemeine Überwachung des Amateurfunks als „irreal“ bezeichneten,
ohne aber auf den eigenen Anspruch zu verzichten, der letztendlich
darauf hinauslief, die Entscheidung zur Zulassung zum Amateurfunk in
jedem Einzelfall neu zu treffen.

Im Bereich der vormilitärischen Funkausbildung zeigte sich eine Entwicklung,
die den hauptamtlichen und ehrenamtlichen Funktionär resignieren
ließ und entsprechendes Agieren im Alltag evozierte. Bei allen Indoktrinations-
bzw. Erziehungsversuchen in Zeitschriften, Schulungen,
Belehrungen (alleine das Wort „müssen“ wurde inflationär gebraucht),
trotz permanenter Warnung vor dem versteckten Feind im westlichen
Funkerfreund, gelang es der GST als Organisation letztendlich nur sehr
eingeschränkt, die Funkamateure davon zu überzeugen und für die vormilitärischen
Aufgaben zu aktivieren. Im Hinblick auf die von den Funkamateuren
als Eigenwert gesehene Funkdisziplin gingen vielleicht einige
erzieherische Funktionen der Massenorganisation mit den eigenen Vorstellungen
der Sozialisierung des Funkernachwuchses synchron, ließen
aber eine darüber hinausgehende ideologische Beeinflussung und Umdeutung
nur eingeschränkt zu.

Da Appelle der Organisation nicht im gewünschten Maße funktionierten,
wurden zuerst auf dem vormilitärischen Sektor, schließlich aber
auch auf dem Amateurfunksektor massenweise Leistungsvereinbarungen
mit schriftlich fixierter Aufgabenstellung geschlossen, die mit einer
Pauschalentschädigung vergütet wurde. Neben zahlreichen Auszeichnungen
in Form von Medaillen und Anerkennungen wurden so im Laufe
der Zeit immer stärker materielle Belohnungen innerhalb der GST und
somit auch an die Funkamateure vergeben, die sich über die Funktätigkeit
hinaus für die GST engagierten. Eine Freizeittätigkeit für den Amateurfunk
wurde dementsprechend als gesellschaftliche Arbeit in der Freizeit
tituliert, die einer Vergütung selbst für solche Funktionen wie Klubstationsleiter
im Bereich Amateurfunk mit einbezog. Hier unterlag die GST
einem Gleichheitsprinzip, das durch den „Doppelcharakter“ der Organisation
verursacht war. Da die Funkamateure eine wichtige Stütze im Bereich
der Ausbildung waren, wurden dementsprechend auch für diesen
Bereich Leistungsvereinbarungen geschlossen und vergütet. Gleiches
gilt für Freistellungen von betrieblicher Arbeit zwecks Erfüllung des seit
dem Wehrgesetz von 1982 als „gesellschaftlicher Auftrag“ formulierten
Organisationsziel der GST. Die gewünschten Auswirkungen auf das vormilitärische
Organisationsziel blieben allerdings weitgehend aus. Die
ideologische Komponente der Gesellschaft für Sport und Technik wurde
auf dem Funksektor spätestens mit Festschreibung eines „gesellschaftlichen
Auftrages“ durch die einzelnen Mitglieder in eine, wenn auch
geringfügig belohnte, finanzielle Komponente verwandelt, die zudem die
Wichtigkeit des Amateurfunks unter diesem Deckmantel endgültig begründete.
Es entwickelte sich dadurch aber auch ein Anspruchsdenken
einzelner Funkamateure der Basis gegenüber der Organisation, das
häufig selbst für Tätigkeiten im Bereich des Amateurfunks eine für die
aufgewendete Zeit entsprechende Anerkennung als selbstverständlich
betrachtete. Als Selbstverständlich wurde auch das fast kostenlose Nutzen
der GST-Einrichtungen aufgefaßt, was neben den vernachlässigbaren
Mitgliedsbeiträgen insbesondere die Ausstattung der Funkstationen
durch die Massenorganisation war. Auch wenn dies teilweise nur unzulänglich
geschah, so war es ein Teil des Freizeitsystems der DDR, das
interessierten Bürgern unabhängig ihrer finanziellen Situation eine Infrastruktur
für persönliche Bedürfnisse zur Verfügung stellte. Die DDR subventionierte
den Amateurfunk mit Millionenbeträgen, konnte aber technisch nie
die stetig steigenden Bedürfnisse der Funkamateure befriedigen. Vielmehr
entstand häufig nur ein Mitnahmeeffekt durch die einzelnen Mitglieder.
Die GST hatte nicht zuletzt finanziell einen Preis dafür zu zahlen,
dass die in ihren Organisationsstrukturen ausgeübte Freizeitbeschäftigung
im Laufe der Zeit nicht das Maß des „Reichtums“ des sozialistischen
Staates widerspiegelte, sondern vielmehr immer stärker zur militärischen
Verteidigung des real existierenden Sozialismus der DDR und
somit letztendlich der Herrschaftssicherung der SED dienen sollte. Tatsächlich
näherte sich die GST an dieser Stelle stark einem von Heribert
Seubert beschriebenen „militarisierten Sozialismus“ an. Die ständig erhöhten
Anforderungen und Ausrichtung an einen „militarisierten Sozialismus“
führten letztendlich mit zum Scheitern der GST, da die Justierungen
am System hauptsächlich durch ideologische Ableitungen und nicht
reale bzw. empirische Fakten vorgenommen wurden. In der vormilitärischen
Ausbildung auf dem Funksektor waren hauptamtliche Funktionäre
vor Ort mit der Komplexität der Anforderungen des Wehrgefüges und
den Vorgaben der GST-Führung überfordert, waren diese doch mit den
örtlichen Realitäten nicht einfach zu synchronisieren. Die Vorgaben bezüglich
Quantität und Qualität der Ausbildung konnten deshalb zumeist
vor Ort nicht erfüllt werden. Zudem herrschte ein Klima des Gehorsams
und der Anpassung vor, das selbst die überzeugtesten Funktionäre zu
Pragmatismus in Form von geschönten Berichten greifen ließ. Der „demokratische
Zentralismus“, der die einzelnen Gremien und Organisationsstufen
der GST, teilweise durch die militärische Dominanz zudem in
einem eben solchen Ton beherrschte, ließ kritische Stimmen schnell
verstummen, und „nach oben“ nur das berichten, was die Führung hören
wollte. Das stärkste Führungsinstrument taugte daher nur eingeschränkt,
um die Organisationsziele durchzusetzen. Am Beispiel des Kreises Torgau
wurde dies verdeutlicht. Eine Abstimmung mit den Wehrkreiskommandos
und den Betrieben vor Ort war sehr schwierig zu bewerkstelligen.
Häufig blieb es bei der einfachsten Rekrutiermethode, nämlich der
Abordnung geschlossener Klassen- bzw. Lehrgangseinheiten zu einer
Ausbildungsrichtung der GST, um überhaupt eine geregelte Ausbildung
im Funkbereich gewährleisten zu können. Wenn diese selbst noch in der
Freizeit stattfinden sollte, so waren die Motivation und die Ergebnisse
dementsprechend gering. Vor Ort wurden deswegen Ergebnisse in der
vormilitärischen Ausbildung nicht nur wegen der Absicherung des eigenen
Arbeitsplatzes nach „oben“ frisiert, auch nach „unten“ mussten bessere
Ergebnisse verkündet werden, um die wenigen ehrenamtlichen
Ausbilder nicht zusätzlich zu frustrieren, wie am Beispiel Torgau in der
Funkausbildung dargelegt wurde. Es kam auf das organisatorische Geschick
vor Ort an, um nicht nur eine Umsetzung der gewünschten Vorgaben
wenigstens vortäuschen zu können, sondern ebenfalls nicht die
eigene Lebensgrundlage als hauptamtlicher Funktionär der GST zu verlieren.
Bis in die achtziger Jahre hinein gab es zudem den paradoxen Zustand,
dass der zum Amateurfunk ausgebildete Jugendliche bei Beginn
der Wehrpflicht seine Sendegenehmigung ruhte und er am Amateurfunk
nicht mehr teilnehmen konnte. Über die festgelegte Wehrdienstzeit hinausgehende
Verpflichtungen waren daher die Ausnahme. Eine endgültige
Einführung des Nachrichtensports in der NVA nach GST-Bestimmungen
erfolgte in Teilen erstmals in den siebziger Jahren, vollständig
aber erst in den achtziger Jahren, als der Mangel an fähigem Funkpersonal
offensichtlich wurde. Selbst dann wurden die vormilitärisch ausge-
bildeten Jugendlichen in der Armee häufig anderweitig eingesetzt, als es
die GST-Ausbildung vorsah. Dies war zwar der GST-Führung bekannt,
ohne daran allerdings etwas ändern zu können bzw. zu wollen. Blickt
man dann noch auf die Erfahrung ehemaliger NVA-Funker, die von
mangelhaften Funkkenntnissen bei Eintritt in die NVA sprachen, so kann
die vormilitärische Zielstellung der GST gemessen an den eigenen Ansprüchen
im Bereich Funk als gescheitert bezeichnet werden. Dies
brachte selbst die oberen Funktionäre teilweise ins Zweifeln, wie in Erinnerungen
nachgelesen werden kann, ohne es freilich damals geändert
zu haben. Auf die zwangsweise in die GST eingebundenen Jugendlichen
wirkte die Organisation jedoch als Träger einer militarisierten Freizeit abschreckend.
Die Fehleinsetzungen innerhalb der NVA lassen die vormilitärische
Ausbildung der GST lediglich als eine Disziplinerziehung erscheinen.
Dies diskreditierte die GST nachhaltig und wirkte sich auch auf
den Amateurfunk aus. Trotz der immer wieder propagierten Ausrichtung
auf die Jugend gab es gegen Ende der DDR nur etwa 4500 Funkamateure
in der GST, die in ihrer Altersstruktur der Zusammensetzung der
Funkamateure der Bundesrepublik entsprachen. Auch der DDR-Amateurfunk
alterte kontinuierlich im gleichen Maße zur Mitgliederstruktur
des westdeutschen DARC, so dass sich hier in beiden deutschen Staaten
das Interesse an der Funktechnik unter den nachfolgenden Generationen
gleich entwickelte.

Die Frage der Disziplinerziehung stellte sich schließlich auch 1989, als
mit der Machterosion der SED das bisherige Organisationsgefüge der
GST ins Wanken geriet. Durch die Gruppe der Funkamateure ging dabei
ein Riss, was die unterschiedlichen Erfahrungen in der DDR widerspiegelte.
Ein Teil plädierte für die Wandlung in einen Dachverband mit
selbstständigen und basisdemokratisch organisierten Sportverbänden, in
denen durchaus auch eine freiwillige vormilitärische Ausbildung stattfinden
konnte, ein anderer Teil stimmte wiederum einer Dachverbandslösung
zu, wollte aber eine radikale Trennung aller militärischen Komponenten,
während Dritte für die Funkamateure eine vollständige Trennung
und eine Selbstorganisation analog der Bundesrepublik favorisierten.
Das Misstrauen gegenüber der GST saß tief in den Reihen der Basis. Es
kam eine strikt ablehnende Haltung insbesondere aus den Kreisen, die
unter Funktionären zu leiden hatten, die nur wenig Verständnis für die
Funkamateure zeigten. Allerdings schlossen sich in der Kritik auch solche
Funkamateure an, die eher zu den Nutznießern des Systems gehörten.
Diejenigen Teile der Gruppe, die eine Trennung erreichen wollten,
setzten sich schließlich durch. Der Verbandstag im März 1990
brachte einen unabhängigen Verband in Form des RSV e.V. ohne Dachverbandsanschluss,
auch gegen einigen Widerstand in den Reihen der
Funkamateure. Damit waren die Funkamateure zum ersten Mal in der
Geschichte der DDR in einem eigenen, unabhängigen Verband organisiert,
wenn auch nur für kurze Zeit, denn die Wiedervereinigung der beiden
deutschen Staaten durch Beitritt der DDR in die Bundesrepublik
zeichnete sich schon am Horizont ab. Einigen realistischen Einschätzungen
bezüglich der zukünftigen Finanzierung des Amateurfunks als
Hobby, nun zum Selbstzweck und deswegen aus hauptsächlich privaten
Mitteln zu finanzieren. Daneben standen gleichfalls Ilusionen bezüglich
einer zukünftigen staatlichen Unterstützung, zu deren Realisierung es
nicht mehr kam. Die Treuhand blockierte eine Übertragung der vormaligen
in GST-Besitz befindlichen Klubstationstechnik zum RSV e.V. Auch
im westdeutschen Amateurfunkverband waren einige Vereinsfunktionäre
besorgt, was die möglichen finanziellen Forderungen des neuen DDRVereins
bei einer möglichen Eingliederung als kooperatives, eigenständiges
Mitglied unter dem Dach des DARC betraf. Eine Einigung wurde
schließlich insbesondere durch die Westberliner DARC-Mitglieder verhindert,
so dass der RSV e.V. nicht als eigenständige Organisation in
den DARC überführt wurde, sondern die westdeutschen Strukturen auf
die neuen Länder übertragen und den eigenen ostdeutschen Mitgliedern
der Beitritt in den DARC als Einzelperson empfohlen wurde. Davon abgesehen
hätte die Internationale Amateur Radio Union sowieso nur einen
deutschen Verband als Mitglied akzeptiert. Die Funktionäre des unabhängigen
RSV e.V. wollten jedoch möglichst viel der eigenen Strukturen
und Eigenarten des DDR-Amateurfunks mit in das wiedervereinigte
Deutschland einbringen. Dies gelang lediglich in einigen Punkten der
Amateurfunkverordnung, die in einer Übergangsphase für die ostdeutschen
Funkamateure einen größeren Genehmigungsumfang beibehielt.
Viele der gewachsenen Strukturen vor Ort verschwanden mit den sich
nicht mehr selber tragenden Klubstationen. Die nun einfach zu erhaltene
Einzelgenehmigung trug zusätzlich zum Verschwinden der gemeinsamen
Stationen bei, auch wenn sich einige dieser Institutionen noch Jahre
hielten bzw. an anderer Stelle neu errichtet wurden.

Seit Ende des Kalten Krieges wurden die rechtlichen und auch inhaltlichen
Rahmenbedingungen für Funkamateure stetig gelockert. Die Initiative
kam dabei eher von außerhalb Deutschlands oder von Behördenseite.
Das eigene System, ursprünglich als Positionierung gegenüber den
staatlichen Interessen gedacht, wird heutzutage von der eher älteren
Mehrheit unter den Funkamateuren stetig als fast schon „non plus ultra“
verteidigt und eine Funkdisziplin im Amateurfunkdienst angemahnt, dessen
Kontrolle staatliche Stellen schon einige Jahre nicht mehr bzw. nur
am Rande interessiert. Hinzu kam die Abschaffung der Morsetelegrafie
1999 im Seefunkverkehr durch die Einführung eines neuen Notrufsystems,
das diesen Code nicht mehr benötigt. Auch wenn viele Funkamateure
dagegen waren, blieb dies nicht ohne Auswirkungen auf den Amateurfunkdienst.
Seit 2003 (in Deutschland erst seit Herbst 2006) ist Morsetelegrafie
nicht mehr als Voraussetzung für eine Kurzwellenlizenz vorgeschrieben.
Die als Privilegierung empfundene Amateurfunkgenehmigung,
die wegen der Selbstbeschränkung sowie einem diszipliniertem Verhalten
heraus, staatlich unterstützt wurde, ist heutzutage mit ungleich einfacherem
Aufwand zu bekommen. Eine organisatorische Anbindung ist zudem
nicht zwingend erforderlich. Interessanterweise funktionierte das eigene
Sozialisierungssystem solange, wie sich die Gruppe der Funkamateure
besonders gegen staatliche Restriktionen und Einflüsse abschirmen
musste, um einen Amateurfunkdienst an sich zu garantieren. Mit dem
Wegfall dieser Einflüsse wirken die eigenen Verhaltensregeln für viele
Funkamateure nicht mehr verbindlich, was gegenwärtig teilweise dazu
führt, wieder eine stärkere Kontrolle zu fordern. Der Amateurfunk steht
zudem in Konkurrenz zu den Eigenreizen der neuen Kommunikationstechnologien.
Mit den heutigen, liberalisierten Rahmenbedingungen und
Kommunikationsstrukturen, die allen einen bezahlbaren, weltweiten Informationsaustausch
mittels Internet oder Telefon ohne inhaltliche Beschränkung
erlauben, ist die Privilegierung des Amateurfunk diesbezüglich verschwunden.

Autor: Christian Senne, http://www.radiohistory.de (Bitte beachten Sie den Disclaimer auf der Hauptseite)



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